AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Hundeschule Teamsache (Inhaberin Celin Richter)

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags sind Erstgespräche, Einzelstunden, Gruppenstunden, Kurse, Seminare, Workshops, Veranstaltungen und Maulkorbberatungen für HundehalterInnen und deren Hunde (Teilnehmer).

Der/die TeilnehmerIn kann sich vor Vertragsbeginn ausführlich über Inhalt, Umfang und Ablauf der jeweiligen Leistung informieren. Die Leistungsbeschreibungen sind der Werbung, dem Flyer bzw. der Homepage zu entnehmen.

Der Vertrag wird zwischen der Hundeschule Teamsache (Inhaberin Celin Richter) und dem/der teilnehmenden HundehalterIn geschlossen.

Die Hundeschule Teamsache ist eine mobile Hundeschule, die Örtlichkeiten für die Trainingsstunden werden im Einzugsgebiet individuell festgelegt und den Teilnehmenden rechtzeitig vorab mitgeteilt.

§ 2 Vertragsschluss (verbindliche Anmeldung)

Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular, welches durch die Trainerin auf Anfrage bereitgestellt wird. Mit Eingang des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars wird die Anmeldung verbindlich und der Vertrag zwischen der Hundeschule Teamsache und dem/der TeilnehmerIn kommt zustande. Bestandskunden können auch mündlich, per E-Mail oder über WhatsApp verbindliche Termine vereinbaren.

Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

Die Hundeschule Teamsache behält sich das Recht vor, die Annahme von Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Kosten für die jeweiligen Leistungen sind in den Ausschreibungen bzw. auf der Homepage und im Anmeldeformular aufgeführt oder werden auf Anfrage auch telefonisch oder per E-Mail bekannt gegeben. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß §19 UStG.

Mit Eingang der verbindlichen Anmeldung ist der/die TeilnehmerIn zur Zahlung des vollen Betrags verpflichtet. Die Bezahlung erfolgt nach Vereinbarung entweder in bar oder per Überweisung.

Die Zahlung ist vor Beginn der jeweiligen Leistung fällig, wenn nicht schriftlich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Bei nicht geleisteter oder verspäteter Zahlung verfällt der Anspruch auf Teilnahme am Angebot.

Die Verpflichtung zur Zahlung besteht auch, wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen oder durch den/die TeilnehmerIn vorzeitig beendet wird.

§ 4 Rücktritt durch den/die TeilnehmerIn

Vor Beginn der Leistung kann der/die TeilnehmerIn innerhalb der vereinbarten Frist ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

Terminabsagen oder -verschiebungen von Erstgesprächen, Einzelstunden und Maulkorbberatungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin durch den/die TeilnehmerIn schriftlich erfolgen. Erfolgt dies nicht oder zu spät, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der gebuchten Leistung berechnet.

Bei Kursen, Seminaren, Workshops und Veranstaltungen muss eine Absage mindestens 4 Tage (96 Stunden) vor dem Termin bzw. Starttermin durch den/die TeilnehmerIn schriftlich erfolgen. Erfolgt dies nicht oder zu spät, wird die gebuchte Leistung in voller Höhe berechnet und nicht erstattet. Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch der Leistung entstehen keine Ansprüche auf Rückerstattung.

Monatlich fortlaufende Gruppenstunden verlängern sich stillschweigend um jeweils einen weiteren Monat, bis der/die Teilnehmerin kündigt. Der Rücktritt muss bis zum letzten Tag des laufenden Monats schriftlich erklärt werden. Es entstehen auch bei vorzeitigem Beenden keine Ansprüche auf Rückerstattung bereits fällig gewordener Zahlungen aus dem laufenden Monat.

Absagen aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen können nicht berücksichtigt werden.

§ 5 Rücktritt durch die Hundeschule Teamsache

Die Hundeschule Teamsache behält sich vor, Termine aus wichtigen Gründen abzusagen oder einen Ortswechsel vorzunehmen. Die Hundeschule Teamsache behält sich ebenfalls vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich zu wenig TeilnehmerInnen für einen Kurs oder eine Veranstaltung angemeldet haben. Tritt einer der genannten Fälle ein, wird der/die TeilnehmerIn zeitnah informiert. Bei Absage durch die Hundeschule Teamsache wird ein Nachholtermin angeboten oder bereits bezahlte Gebühren für die ausgefallene Leistung zurückerstattet.

§ 6 Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen zur Teilnahme an den Leistungen der Hundeschule Teamsache sind die Vorlage eines gültigen Impfausweises mit Nachweis über alle relevanten Impfungen sowie das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung für den Hund. Der/die TeilnehmerIn versichert außerdem mit seiner/ihrer Unterschrift, dass der Hund regelmäßig entwurmt, ungezieferfrei, behördlich angemeldet und gesund ist.

Der/die TeilnehmerIn ist verpflichtet, die Hundeschule Teamsache über auftretende Krankheit, körperliche Beschwerden und Beginn der Läufigkeit des Hundes zu informieren. Erkrankte und ansteckende Hunde sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Läufige Hündinnen sind während der sogenannten Standhitze ebenfalls vom Training ausgeschlossen. Der/die HundehalterIn ist eingeladen, während dieser Zeit ohne Hund passiv am Training teilzunehmen.

Der/die TeilnehmerIn verpflichtet sich außerdem, den Anweisungen des Trainers bzw. der Trainerin Folge zu leisten, keine tierschutzwidrigen Methoden anzuwenden und aktiv am Trainingsziel mitzuwirken. Die Hundeschule Teamsache muss vor Trainingsbeginn über Verhaltensauffälligkeiten (insbesondere ausgeprägtes Aggressions- und Angstverhalten oder andere ungewöhnliche Verhaltensweisen) des Hundes informiert werden. Wenn vom Hund Gefahr gegenüber Menschen oder anderen Hunden ausgeht, muss dieser im Training und bei Veranstaltungen einen passenden und sicheren Maulkorb tragen.

Es dürfen maximal zwei Personen aus dem gleichen Haushalt an einer gebuchten Leistung teilnehmen. Die zweite Person muss den Hund ebenfalls regelmäßig betreuen, um am Training teilnehmen zu dürfen. Außenstehende Personen, die den Hund weder betreuen noch im gleichen Haushalt leben, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.

§ 7 Garantie

Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da das Erreichen des angestrebten Trainingsziels maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Teilnehmenden abhängt. Die Hundeschule Teamsache vermittelt den aktuellsten Kenntnisstand im Hundetraining nach bestem Wissen und Gewissen.

§ 8 Haftung

Die Hundeschule Teamsache und deren Inhaberin übernehmen keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder sonstige Schäden, die ein/e TeilnehmerIn, sein/ihr Hund oder eine Begleitperson verursacht. Alle Begleitpersonen sind über den Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der/die TeilnehmerIn bleibt während der Teilnahme an allen Angeboten verantwortliche/r Tierhalter/in und Tieraufseher/in im Sinne von §§ 833, 834 BGB.

§ 9 Bildmaterial und Aufzeichnungen

Der/die TeilnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass die Hundeschule Teamsache Bildmaterial, welches im Rahmen von Leistungen der Hundeschule Teamsache entstanden sind, für Werbezwecke, auf Social Media und der Homepage verwenden darf.

Bild- und Tonaufnahmen durch TeilnehmerInnen oder Dritte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die Hundeschule Teamsache nicht veröffentlicht und nur für private Zwecke verwendet werden.

Die Hundeschule Teamsache behält sich vor, für Trainingszwecke und zur Dokumentation Bild- und Tonaufnahmen aufzuzeichnen. Eine Veröffentlichung dieser Aufnahmen zur Eigenwerbung oder die Verwendung zu Schulungszwecken bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den/die TeilnehmerIn.

§ 10 Urheberrecht

Alle von der Hundeschule ausgehändigten Unterlagen, Online-Beratungen und Sprachnachrichten unterliegen dem Urheberrechtsschutz und dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist ausdrücklich untersagt.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen/Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist.

Stand: Januar 2025